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Scharnhorstfest 2025

 

Konditionen

 

1. Holz, Stroh, Wasser, sanitäre Anlagen und ausreichend separate Parkplätze sind ausreichend vorhanden.

2. Biwakierung ist vom 01. Mai (Donnerstag) bis 05. Mai (Montag) möglich!

3. Die Platzeinweisung erfolgt durch die Verantwortlichen am Meldepunkt/Anmeldung ab 01. Mai, 16.00 Uhr! Standort: Zelt Feldgendarmerie, Pflaumenweg (das ist der schräge Fussweg welcher durch die Mitte des Biwaks führt)

4. Die verschiedenen Aktivitäten des gesamten Veranstaltungszeitraumes entnehmt Ihr bitte der beigefügten Programmkonzeption. (bis zum Veranstaltungsbeginn können sich im Programmkonzept noch Änderungen ergeben)

5. Die waffenrechtliche Genehmigung (Böllergenehmigung) wird vom Veranstalter entsprechend bestätigtem Durchführungs- und Sicherheitskonzept eingeholt. Teilnahme an den historischen Schlachtnachstellungen mit Schusswaffen ist nur mit gültigem Erlaubnisschein und Beschusszeugnis (bei Geschützen) möglich. Die Nachweise der Versicherung sind bei der Anmeldung vorzulegen. Die zuständige Behörde behält sich vor Kontrollen vor Ort durchzuführen!

6. Das Gefechtsfeld befindet sich gegenüber dem Scharnhorst-Denkmal und wird natürlich entsprechend hergerichtet.

7. Die Verteilung der Zuschüsse für Schwarzpulver erfolgt gegen Vorlage einer Quittung (im Original) über den Erwerb von Schwarzpulver beim Scharnhorstkomitee zur Veranstaltung am 3.5.2025 schriftlich bis spätestens zum 20. Mai 2025 an folgende Adresse: Scharnhorstkomitee e.V., z.Hd. Herrn Sichting, Thomas Müntzer Straße 9a, 06686 Lützen, OT Großgörschen. Bitte in allen Fällen Bankverbindung und Kontonummer angeben. Auf diese Verfahrensweise wird ausdrücklich hingewiesen!

8. Die Pferde werden in selbst mitzubringenden und aufzubauenden Koppeln untergebracht. Heu, Stroh und Wasser stehen bereit. Das Lager der Kavallerie befindet sich im hinteren Teil des Biwaks. Für alle Pferde sind die üblichen Papiere mitzuführen.

9. Den erhöhten Sicherheitsanforderungen über die gesamte Veranstaltungszeit wird durch einen privaten Wachdienst für die Biwak–Plätze in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr Rechnung getragen.

10. Es gelten die Sicherheitsregularien des HMV, der Napoleonischen Gesellschaft, der FLG und alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen.

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